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   LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08 AL ER, L 8 AL 643/08   

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https://dejure.org/2008,21619
LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08 AL ER, L 8 AL 643/08 (https://dejure.org/2008,21619)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.12.2008 - L 8 B 828/08 AL ER, L 8 AL 643/08 (https://dejure.org/2008,21619)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - L 8 B 828/08 AL ER, L 8 AL 643/08 (https://dejure.org/2008,21619)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Überwiegende öffentliche Belange können es vielmehr rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Einzelnen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 65, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Dennoch drohen keine mit Eilrechtsschutz zu verhindernden Rechtsverletzungen, schon gar nicht mit dem Gewicht existenzieller Bedrängnis (vgl. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Juris Rn. 25-28; Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06 zu Leistungen nach dem SGB V).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Die allgemeinen Grundsätze des einstweiligen Rechtsschutzes sind vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 17.05.2004, Az.: 2 BvR 821/04) der Gestalt beschrieben, dass Art. 19 Abs. 4 GG einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährleistet (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB III begründet gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrwirkung; sie verbietet der Arbeitsverwaltung, die objektive Verfügbarkeit von Arbeitslosen wegen nicht nur vorübergehenden Einschränkungen der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit zu verneinen, bevor der zuständige Rentenversicherungsträger Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R, LSG NRW 21.06.2007, L 9 AL 39/06).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff. = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Vorläufigem Rechtsschutz kommt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe zu, nicht wiedergutzumachende Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 51, 268 ).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Dennoch drohen keine mit Eilrechtsschutz zu verhindernden Rechtsverletzungen, schon gar nicht mit dem Gewicht existenzieller Bedrängnis (vgl. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Juris Rn. 25-28; Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06 zu Leistungen nach dem SGB V).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Deshalb dürfen keine allzu überspannten Anforderungen gestellt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Die allgemeinen Grundsätze des einstweiligen Rechtsschutzes sind vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 17.05.2004, Az.: 2 BvR 821/04) der Gestalt beschrieben, dass Art. 19 Abs. 4 GG einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt gewährleistet (vgl. BVerfGE 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus LSG Bayern, 08.12.2008 - L 8 B 828/08
    Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff. = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2007 - L 9 AL 39/06

    Arbeitslosenversicherung

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